EUTB®: Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung

Dieses neue Beratungsangebot ist Teil des Bundesteilhabegesetzes. Die Beratung soll Menschen mit Behinderung bei ihren Entscheidungen den Rücken stärken: Menschen, die Anspruch auf eine Reha- oder Teilhabe­leistung haben, sollen befähigt werden, ihre Entscheidung selbstbestimmt zu treffen. Diese Befähigung fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für drei bis fünf Jahre durch die Einrichtung von EUTB-Beratungsstellen.

EUTB® bei der Lebenshilfe Hamburg

Wir haben eine neue Kollegin bekommen: Frau Sarah Meß ist die Ansprechpartnerin für Teilhabeberatung bei der Lebenshilfe Hamburg.

Logo: EUTB, Gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Ausführliche Infos über Frau Meß und die Hintergründe der EUTB® finden Sie in unserem aktuellen Newsletter mit dem Schwerpunktthema: Unabhängige Teilhabeberatung.

In Leichter Sprache:

Teilhabe-Beratung bei der Lebenshilfe Hamburg.