EUTB®: Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung
Dieses neue Beratungsangebot ist Teil des Bundesteilhabegesetzes. Die Beratung soll Menschen mit Behinderung bei ihren Entscheidungen den Rücken stärken: Menschen, die Anspruch auf eine Reha- oder Teilhabeleistung haben, sollen befähigt werden, ihre Entscheidung selbstbestimmt zu treffen. Diese Befähigung fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für drei bis fünf Jahre durch die Einrichtung von EUTB-Beratungsstellen.
EUTB® bei der Lebenshilfe Hamburg
Wir haben eine neue Kollegin bekommen: Frau Sarah Meß ist die Ansprechpartnerin für Teilhabeberatung bei der Lebenshilfe Hamburg.
Ausführliche Infos über Frau Meß und die Hintergründe der EUTB® finden Sie in unserem aktuellen Newsletter mit dem Schwerpunktthema: Unabhängige Teilhabeberatung.