EUTB®: Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung
Dieses neue Beratungsangebot ist Teil des Bundesteilhabegesetzes. Die Beratung soll Menschen mit Behinderung bei ihren Entscheidungen den Rücken stärken: Menschen, die Anspruch auf eine Reha- oder Teilhabeleistung haben, sollen befähigt werden, ihre Entscheidung selbstbestimmt zu treffen. Diese Befähigung fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für drei bis fünf Jahre durch die Einrichtung von EUTB-Beratungsstellen.
EUTB® bei der Lebenshilfe Hamburg
Wir haben eine neue Kollegin bekommen: Frau Sarah Meß ist die Ansprechpartnerin für Teilhabeberatung bei der Lebenshilfe Hamburg.
![EUTB_BMAS_Logo Logo: EUTB, Gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales](https://lhhh.de/wp-content/uploads/2018/03/EUTB_BMAS_Logo-600x282.png)
Ausführliche Infos über Frau Meß und die Hintergründe der EUTB® finden Sie in unserem aktuellen Newsletter mit dem Schwerpunktthema: Unabhängige Teilhabeberatung.
![ETR](https://lhhh.de/wp-content/uploads/2017/07/ETR-150x150.jpg)