Was leistet die Begleitete Elternschaft?

Viele Menschen wünschen sich Kinder. Das gilt auch für Menschen mit Behinderung. Daher darf Elternschaft nicht abhängig sein von Behinderung, denn das Recht auf Familie gilt für alle Menschen und gehört zum selbstbestimmten und eigenständigen Leben.

Auch Menschen mit geistiger Behinderung können gute Eltern sein und mit ihren Kindern in ihrer eigenen Familie leben. Doch dafür brauchen sie gute und persönlich passende Unterstützung.

Zwar können auch bisher schon Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) beantragt werden, diese sind aber nicht speziell auf die Bedürfnisse von Eltern mit Behinderung zugeschnitten und außerdem zeitlich begrenzt. Ähnlich verhält es sich mit den Leistungen der Eingliederungshilfe nach Sozialgesetzbuch (SGB) XII, die Eltern für sich selber beantragen können. Auch hier ist Elternschaft kein Thema und auch hier wird die Leistung oft nur für einen begrenzten Zeitraum gewährt.

Die Begleitete Elternschaft soll beides vereinen. Dabei ersetzt die Begleitete Elternschaft nicht die Ansprüche der Familien auf Leistungen nach dem KJHG und SGB XII, sondern wirkt ergänzend und über diese hinaus.

Seit einem Jahr gibt es die „Begleitete Elternschaft“ nun auch bei der Lebenshilfe Hamburg.

Mütter und Väter mit geistiger Behinderung (Personenkreis nach § 53 SGB XII) bekommen Unterstützung, um ihren Familienalltag zu meistern. Auch Schwangere, die dem gleichen Personenkreis zuzuordnen sind, können ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat in das Projekt aufgenommen werden.

Ein Betreuer oder eine Betreuerin besucht die Familien regelmäßig zu Hause und unterstützt sie bei allen Angelegenheiten im Familienalltag.

Schwerpunkte in der Begleiteten Elternschaft sind:

  • Vermittlung von Fähigkeiten aus lebenspraktischen Bereichen (z. B. Pflege und Ernährung der Kinder)
  • Beratung, Begleitung und Unterstützung zur Erziehung der Kinder, um die Kompetenzen der Eltern zu stärken und auszubauen
  • Anleitung zur altersgerechten Förderung der Kinder,

ggf. Weitervermittlung an entsprechende therapeutische Fachkräfte

  • Begleitung zum Kinderarzt oder zur Kinderärztin (z. B. zu den Vorsorgeuntersuchungen)
  • Unterstützung bei Behördenangelegenheiten, insbesondere im Zusammenhang mit den Kindern (z. B. Elterngeld, Kinderzuschlag)
  • Vermittlung von Fähigkeiten zur Entwicklung einer tragfähigen Eltern-Kind-Beziehung

Arbeitsmaterialien in Leichter Sprache stehen für einige Bereiche zur Verfügung.

Ziel ist es, die Eltern in der selbstbestimmten Ausübung ihrer Elternschaft zu fördern und zu unterstützen und das Aufwachsen der Kinder im familiären Umfeld unter Beachtung des Kindeswohls zu ermöglichen. Ergänzend zur individuellen Einzelbetreuung in den Familien sollen themenbezogene Kurse und offene Gruppentreffen angeboten werden. Alle am Projekt teilnehmenden Familienmitglieder haben die Möglichkeit, das Angebot der Persönlichen Zukunftsplanung der Lebenshilfe Hamburg zu nutzen. Ziel des Projektes ist es, einen neuen Zweig des ambulanten Dienstes aufzubauen und die Begleitete Elternschaft somit in das reguläre Angebot der Lebenshilfe Hamburg aufzunehmen.

Es können noch weitere Familien in das Projekt aufgenommen werden. Haben Sie Interesse? Oder haben Sie Fragen? Dann melden Sie sich gerne bei uns.

Ansprechpersonen:
Anke Ayoub und Björn Rowold
Telefon: (040) 689 433 – 24
E-Mail: Anke.Ayoub@LHHH.de

Das Projekt „Begleitete Elternschaft“ wird von der Aktion Mensch gefördert.