Interview mit Birgit Zeidler, Vorstandsmitglied der Lebenshilfe Hamburg und Ombudsfrau in der Ombudsstelle „Inklusive Bildung“.

Auf dem Foto sehen Sie die weiteren Ombudsfrauen Renate Wiegandt, Birgit Zeidler, Petra Demmin, Dagmar Uentzelmann und Karin Limmer (von links)
  1. Was ist eine Ombudsstelle?

Eine Ombudsstelle ist eine Einrichtung, in der unparteiische Schiedspersonen tätig sind. Diese beraten bei Fragen und vermitteln bei Konflikten, Widersprüchen, unterschiedlichen Sichtweisen und Streitfällen. Sie arbeitet kostenlos, zeitnah und unabhängig.
Für die Ombudstelle Inklusive Bildung bedeutet dies, dass dort Eltern beraten werden, deren Kinder einen sonderpädagogischen Förderbedarf besitzen oder bei denen eine sonderpädagogische Förderung angestrebt wird. Grundsätzlich werden alle Eltern beraten, die eine Fragestellung zum Hamburger Schulwesen haben und hier ganz besonders zur inklusiven Beschulung.
Es ist im Vergleich zu anderen Bundesländern eine Besonderheit in Hamburg, dass es diese Ombudsstelle überhaupt gibt:
Auch wenn es eine bildungspolitische Entscheidung (Senatsdrucksache) war, so ist die Ombudsstelle keine Behördeninstitution.

  1. Welches sind die Ziele inklusiver Bildung?

Ziel ist der gemeinsame Unterricht für alle Schüler*innnen und die Schulwahl durch die Eltern, ob allgemeine Schule (Regelschule) oder Sonderschule. Die Bildungs-und Eziehungsarbeit in Hamburgs Schulen soll allen Schülern gerecht werden.

  1. Wer kann sich beraten lassen?

Es dürfen sich alle Eltern beraten lassen, die Fragen zur Beschulung von Schülern mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf haben oder bei denen eine sonderpädagogische Förderung anstehen könnte. Aber auch Eltern, die grundsätzliche Fragen zur inklusiven Bildung und Problembereichen haben.

  1. Welche Zielgruppe hat einen besonders großen Beratungsbedarf?

Eltern von Kindern und Jugendlichen mit einer Autismus-Spektrumsstörung sind die größte Gruppe der Ratsuchenden. Gefolgt von Eltern von Kindern mit geistiger Behinderung. Auch bei sozial-emotionalem Förderbedarf wird häufig Rat eingeholt. Außerdem können wir einen zunehmenden Bedarf bei Kindern mit fetalem Alkoholsyndrom (FAS) verzeichnen.

  1. Wie unterstützen Sie Kinder und Jugendliche mit einem Förderbedarf? Welche Hilfe können diese Kinder und Eltern bei Ihnen erhalten?

Wir versuchen, alle Fragen zu beantworten und Probleme zu besprechen und zu lösen. Wir haben häufig sehr komplexe Situationen mit Schule und Eltern., aber uns ist wichtig zu betonen, dass wir wirklich ALLE Fragen klären – es muss nicht immer ein großes Problem vorliegen. Häufig trauen sich Eltern nicht, alles zu fragen, was sie auf dem Herzen haben. Wir haben Zeit und hören geduldig zu und überlegen gemeinsam Lösungen. Vor allen Dingen bekommt man bei uns zeitnah einen Termin! Wir können zum Beispiel bei Problemen in der Schule zwischen Schule und Eltern vermitteln. Wir schauen uns Förderpläne und Zeugnisse an und vermitteln in Konfliktfällen und bei Widerspruchsverfahren. Wir sehen uns als eine alternative, zusätzliche Beratung zu anderen Einrichtungen.
Unsere Jahresberichte können Sie gern auch im Internet nachlesen: https://www.hamburg.de/bsb/ombudsstelle-inklusion/

  1. Können Sie uns zwei Beispiele aus Ihrer Praxis nennen?

Gibt es zum Beispiel Probleme mit einem Schulbegleiter, kann die Ombudsstelle Kontakt mit der Schule oder dem Träger aufnehmen. Dies geschieht nur in Absprache mit den Eltern. Unsere Beratung ist absolut vertraulich und vor allem neutral und unabhängig.

Ein konkretes Beispiel: es kam eine verzweifelte Frau in den Ferien vorbei, die keine Ferienbetreuung für ihr Kind mit geistiger Behinderung hatte. Wir haben schnell eine Tagesbetreuung organisiert. Außerdem haben wir ein sonderpädagogisches Gutachten veranlasst, weil sich herausstellte, dass das Kind nicht adäquat beschult wurde.

  1. Wie können Menschen mit Beratungsbedarf Sie erreichen?

Wir haben jeden Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr eine Sprechstunde im Schulinformationszentrum.
Man sollte auf alle Fälle einen Termin vereinbaren, entweder per Telefon oder E-Mail.

  1. Ist die Beratung mit Kosten verbunden? Wer finanziert die Ombudsstelle?

Die Beratung ist kostenlos. Wir arbeiten ehrenamtlich, bekommen allerdings von der Schulbehörde eine kleine Aufwandsentschädigung für Fahrten etc.  Alle Mitarbeiterinnen der Ombudsstelle haben langjährige Erfahrung im hamburgischen Bildungswesen und im Bereich der sonderpädagogischen Förderung.

Kontakt:

Ombudsstelle „Inklusive Bildung“
Telefon: 040 42863-2733 oder 42863-2897
E-Mail: ombudsstelle-inklusion@bsb.hamburg.de