Am 21. Februar 2019 hat das Bundesverfassungsgericht die Wahlrechtsausschlüsse im Bundeswahlgesetz für Menschen unter Vollbetreuung und für Menschen im Maßregelvollzug für verfassungswidrig erklärt. Die Koalitionsfraktionen haben heute entschieden, den Auftrag des Verfassungsgerichts umgehend umzusetzen.
Matthias Bartke: „„Wir freuen uns, dass unser Koalitionspartner CDU/CSU nach langen Verhandlungen dem Anliegen der SPD gefolgt ist und wir nun den Weg für ein inklusives Wahlrecht freimachen konnten.“
Die gesamte Pressemitteilung finden Sie hier:
1903012_Inklusives_Wahlrecht