Gründung einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft

Der Auszug aus dem Elternhaus ist ein bewegendes Thema für Eltern und „Kinder“. Mit dem Auszug beginnt ein neuer Lebensabschnitt, der Raum für neue selbstbestimmte, soziale und kreative Entfaltung mit sich bringt.

Die UN-Behindertenrechtskonvention formuliert in Artikel 19 das Recht auf eine unabhängige Lebensführung, es soll gewährleistet werden, dass, „a) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben“.

Für die Umsetzung müssen aber auch Leistungen/Angebote zur Verfügung stehen.

Lange Zeit konnten Menschen mit Behinderung primär zwischen verschiedenen stationären Einrichtungen wählen. Fürsorge und pflegerische Versorgung stehen dabei überwiegend im Vordergrund, weniger aber Partizipation und Selbstbestimmung. Im Zuge des Paradigmenwechsels in der Behindertenhilfe haben sich neben stationären Wohnformen auch verstärkt ambulante und individuellere Wohnformen entwickelt, wodurch die Gestaltung eines Lebensortes möglich werden soll, die in der eigenen Wohnung, Wohngemeinschaften oder Hausgemeinschaften stattfindet.

Neue Wege gehen: Eltern und Kinder suchen eine neue Wohnform.

Die Lebenshilfe begleitet seit Juli 2016 eine Gruppe von Eltern, die sich zusammengeschlossen haben, um für ihre erwachsenen Kinder ein Konzept für eine ambulant betreute Wohngemeinschaft zu entwickeln. Bisher wohnen die jungen Erwachsenen noch bei ihren Eltern. Das Projekt hat zum Ziel, dass die jungen Erwachsenen mit Beeinträchtigungen langfristig ein Zuhause haben, das Sicherheit bietet, in dem sie sich wohlfühlen und sie zuverlässig versorgt werden. Die Eltern haben den Entschluss aus der Frage heraus gefasst, welche Eckpfeiler entscheidend sind, damit dieses Zuhause auch Freiheit und Unabhängigkeit für ihre Kinder bedeutet und ebenso wie es langfristig gesichert werden kann.

Das Zusammenleben in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft zielt auf eine selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung der jungen Erwachsenen ab. Sie richtet sich an junge Menschen die Unterstützung in verschiedenen Bereichen benötigen. Hierfür bietet die AWG Unterstützungsangebote bei der Pflege, persönlichen Entwicklung und Alltagsbewältigung. Die Versorgung passt sich an die individuellen Bedarfslagen der BewohnerInnen an.

Wohnen und Selbstbestimmung

Selbstbestimmung heißt auch, nicht in dauerhaften Abhängigkeiten zu seinen Eltern oder zu einem bestimmten Dienstleister zu stehen, sondern frei wählen zu können, mit wem man zusammenleben möchte und von wem man Unterstützung erhalten möchte. Hierfür ist es wichtig, dass Entscheidungswege und rechtliche Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass es nicht zu einer dauerhaften Abhängigkeit kommt. In der aktuellen Konzeptentwicklung ist vorgesehen, dass die Eltern sich als eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) zusammenschließen. Das hat den Vorteil, dass die Gesellschaftsanteile vererbt werden können, wodurch der Wohnraum langfristig gesichert werden kann. Außerdem schafft es Sicherheit für den Vermieter, da ein gezielter Ansprechpartner zur Verfügung steht. Die Eltern machen die Untermietverträge mit den BewohnernInnen. Hierdurch können die Eltern Einfluss darauf nehmen, wer als neue(r) BewohnerIn einzieht und wer nicht – ebenso wie die BewohnerInnen selbst. Durch diese Variante besteht keine Abhängigkeit zu einem bestimmten Träger, der darüber entscheidet, wer in die Wohngruppe einzieht.

Die BewohnerInnen schließen sich zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammen. Zusätzlich zur Bewohnerschaft gibt es ein zusätzliches Mitglied als Zwischeninstanz. Das Mitglied übernimmt die Funktion eines Vermittlers bzw. Mentors. Die BewohnerInnen und BetreuerInnen erarbeiten zusammen mit dem Mentor eine Betreuungsstruktur. Die BewohnerInnen sollen ihre Wünsche und Anliegen mit Hilfe des Mentors bestmöglich äußern und umsetzen können, losgelöst von ihren Eltern oder den Betreuern . Ziel ist es eine Struktur für die Betreuung zu entwickeln, die dann so dicht wie möglich an den BewohnernInnen ist. Die GbR agiert als Auftraggeber für Dienstleistungen: Nicht jeder Bewohner kauft sich alleine seine Dienstleistungen ein, sondern es wird ein gemeinsamer Vertrag mit einem Anbieter gemacht. Die Betreuung findet wie beschrieben über einen externen Dienstleister statt, diesen suchen sich die BewohnerInnen selber aus. Der Betreuungsumfang richtet sich nach der ermittelten Bedarfserhebung.

Der Abbau von sehr starren stationären Einrichtungen schafft Platz für neue individuelle Wohnformen, die Umsetzung dessen ist allerdings keine leichte Aufgabe. Es erfordert viel Einsatz und Durchhaltevermögen insbesondere von Angehörigen, um das Ziel einer unabhängigen Lebensführung für Menschen mit Behinderung auch wirklich zu erreichen.

Die erste eigene Wohnung oder Wohn-Gemeinschaft: Wenn man bei den Eltern auszieht, wird man ein Stück erwachsen. Das gilt auch für Menschen mit geistiger Behinderung. Früher gab es kaum Auswahl für die Menschen: Die meisten haben in Wohngruppen gelebt oder in großen Heimen. Sie konnten wenig selbst bestimmen: Das war schlecht.

Heute ist das anders: Es gibt verschiedene Wohn-Möglichkeiten für Menschen mit geistiger Behinderung. Zum Beispiel:

  • Alleine wohnen in der eigenen Wohnung.
  • Eine Wohngruppe
  • Eine Wohn-Gemeinschaft

Es ist wichtig, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt: Jeder Mensch soll selbst bestimmen, wo er wohnen will. Und welche Wohnform gut zu ihm passt.

Bei der Lebenshilfe Hamburg gibt es seit 2016 eine Gruppe zu dem Thema: Junge Menschen mit Behinderung und ihre Eltern haben zusammen überlegt, wie gutes Wohnen aussehen soll. Sie planen zusammen eine eigene Wohn-Gemeinschaft. Dafür haben sie über viele Dinge geredet, zum Beispiel:

  • Selbst-Bestimmung: Menschen mit Behinderung sollen im Alltag sehr viel selbst bestimmen. Zum Beispiel, wann sie Abendbrot essen. Oder wer ihr Betreuer ist. Das ist in einer Wohngruppe nicht so einfach: Dort gibt es für viele Dinge feste Zeiten oder feste Pläne. In der eigenen Wohn-Gemeinschaft kann man viel mehr selbst bestimmen als in einer Wohngruppe. Aber man muss sich auch um viel mehr selbst kümmern. Zum Beispiel um die Wohnung, um die Miete, um das Geld für Unterstützung.
  • Unterstützung im Alltag: In einer Wohngruppe ist immer ein Betreuer da, der helfen kann. In einer Wohn-Gemeinschaft ist das vielleicht anders: Es kommt darauf an, wieviel Unterstützung die Menschen brauchen. Vielleicht kommt der Betreuer nur 2 Mal in der Woche, vielleicht kommt er öfter. Dann muss man die Zeiten gut planen, damit die Menschen genug Unterstützung bekommen.

Die Menschen mit Behinderung und ihre Eltern haben viel diskutiert. Sie haben gemerkt, was bei der eigenen Wohn-Gemeinschaft schwierig sein kann: Man muss sich um viele Dinge selbst kümmern. Jeder muss sagen, was er will. Man muss sich mit den anderen einigen. Aber sie haben zusammen schon viele Lösungen gefunden. Und sie freuen sich, dass sie viele Dinge selbst entscheiden können.

Tipp: Wollen Sie mehr zum Thema Wohnen lesen?

  • Buch in Einfacher Sprache: Leben wie ich will.
    In dem Buch erzählen junge Menschen, wie sie erwachsen werden und was sie wichtig finden.
    Einige Artikel sind auch zum Thema Wohnen.
    Sie können das Buch bei der Lebenshilfe Berlin bestellen. Internet: www.lebenshilfe-berlin.de
  • Buch in Leichter Sprache: Leit-Faden zur Gründung von Wohn-Gemeinschaften.
    In dem Buch stehen Infos für Menschen, die eine Wohn-Gemeinschaft planen.
    Sie können das Buch bei der Lebenshilfe Dresden bestellen. Sie können das Buch auch im Internet lesen: www.lebenshilfe-dresden.de
  • Buch in Leichter Sprache: Wege aus dem Abseits.
    In dem Buch geht es um den Wandel der Wohnformen für Menschen mit geistiger Behinderung in den letzten sechzig Jahren.
    Sie können das Buch bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe bestellen. Internet: www.lebenshilfe.de. Sie können das Buch auch im Internet lesen: Wege aus dem Abseits (PDF-Datei)