Ab dem 1. November 2022 können sich Menschen mit Behinderung
bei einem Krankenhausaufenthalt durch vertraute Bezugspersonen
begleiten lassen.
Die Fachverbände haben hierzu eine Handreichung erarbeitet:

Handreichung zur Umsetzung des Anspruchs auf Begleitung

im Krankenhaus nach § 113 Abs. 6 SGB IX