Sicherheit für Eltern von Kindern mit Behinderung

Die Nachfrage nach einem rechtssicheren Behindertentestament ist gerade nach der neueren Recht­sprechung höher denn je. Viele Eltern haben zumindest ein behindertes Kind und wollen, dass auch dieses Kind eine Teilhabe an dem Nachlass der Eltern erhält, ohne dass die staatlichen Stellen darauf zugreifen können. Hier ist das sogenannte Behindertentestament das richtige Gestaltungsmittel.

Bei einem solchen Testament setzen die Eltern oder setzt ein Elternteil das behinderte Kind als nicht befreiten Vorerben auf einen Erbteil ein, der höher ist als der gesetzlich dem Kind zustehende Pflichtteils­anspruch. Dadurch hat das behinderte Kind keinen direkten Zugriff auf das Erbe, dies schützt vor dem Zugriff der staatlichen Stellen. Nacherbe nach dem Tod des behinderten Kindes werden dann die ge­sunden Kinder oder sonstige nahestehende Personen.

Ein Behindertentestament von der Stange gibt es nicht

Gleichzeitig wird für den Vorerben oder die Vorerbin eine Dau­ertestamentsvollstreckung auf Lebenszeit angeordnet mit der Maßgabe, dass er oder sie Zuwen­dungen aus dem Erbe erhält, die der Verbesserung der Lebensqualität dienen, auf die staatliche Stellen aber keinen Zugriff haben. Klingt kompliziert, ist es auch! Deshalb kann ein solides rechts­sicheres Behindertentestament nur von Fachleuten erstellt werden, die sich mit den juristisch not­wendigen Klauseln für eine solche Konstruktion auskennen. Ein Behindertentestament „von der Stange“ gibt es nicht. Auch sollte man besser nicht bei anderen abschreiben, die ein solches Testament haben erstellen lassen, denn kein Fall gleicht dem anderen.

Gerade Behindertentestamente müssen sorgfältig und individuell auf die jeweilige Lebens- und Vermögenssituation der betroffenen Personen angepasst werden. Aber ein solides Behindertentestament lohnt sich, denn es bietet die Gewissheit, auch nach dem Tod für die Verbesserung der Lebensqualität des behinderten Kindes gesorgt zu haben.

Autorin:
Nicole Groß
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht