FSJ und BFD bei der Lebenshilfe Hamburg.
Frauen und Männer ab 16 Jahren können bei der Lebenshilfe Hamburg ein Freiwilliges Soziales Jahr (kurz: FSJ) oder den Bundesfreiwilligendienst (kurz: BFD) leisten. Das FSJ kann man bis zum Alter von 27 Jahren absolvieren, beim BFD gibt es keine Alterbegrenzung. Beide sind eine gute Möglichkeit, sich für andere Menschen einzusetzen und neue persönliche Erfahrungen zu sammeln.
Zum Beispiel:
- wenn Du nach Deiner Schulausbildung noch nicht weißt, wie Du Dich beruflich orientieren willst
- wenn Du keinen Ausbildungs- oder Studienplatz erhalten hast
- oder wenn Du Dich auf eine berufliche Ausbildung vorbereiten möchtest
Die Aufgaben des FSJ/BFD bei der Lebenshilfe umfassen folgende Schwerpunkte:
- Schulbegleitung bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung
- Freizeit- und Wegebegleitung von Menschen mit Behinderung
- Unterstützung bei Veranstaltungen und Sonderaufgaben (in der Lebenshilfe)
In der Regel dauern Freiwilliges Soziales Jahr und Bundesfreiwilligendienst 12 Monate und können im Anschluss unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden: das FSJ um 6 Monate, der BFD auf maximal 24 Monate.
Die Einstiegstermine orientieren sich am Schuljahresrhythmus.
Übliche Einstiegsdaten sind der 1. August bzw. September und der 1. Februar. Nach Absprache kann das FSJ/der BFD aber auch zu einem anderen Datum beginnen.
Bewirb Dich deshalb rechtzeitig schriftlich oder per Email bei der Lebenshilfe Landesverband Hamburg e.V. mit Anschreiben, Lebenslauf, Lichtbild und Zeugnis.
Hast Du noch Fragen oder interessierst Dich konkret für die Lebenshilfe als Einsatzstelle? Dann kannst Du uns auch gern anrufen.