Weg zum Wohnplatz

In unsere Hamburger Wohnhäuser können Menschen einziehen, die mindestens 18 Jahre alt sind, für die das Vorliegen einer geistigen Behinderung amtlich festgestellt worden ist und für die eine Leistung der stationären Eingliederungshilfe bewilligt ist.

Haus

Am Anfang steht ein Antrag beim Bezirksamt

Den Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe stellt man z.B. in Hamburg entweder bei dem Fachamt für Grundsicherung und Soziales in dem Bezirksamt, in dessen Zuständigkeitsbereich man wohnt, oder beim Sozialhilferechtlichen Fachdienst des Fachamtes Eingliederungshilfe. Dieses Amt gehört zum Bezirksamt Wandsbek, ist aber für ganz Hamburg zuständig.

Es folgt ein persönliches Gespräch

Wenn das Vorliegen einer Behinderung noch nicht amtlich festgestellt ist, veranlasst diese Stelle eine ärztliche Begutachtung.
Der Antrag wird dann an den Sozialpädagogischen Fachdienst im Fachamt Eingliederungshilfe weitergeleitet. Diesem Fachdienst obliegt das sogenannte Fallmanagement. Es führt das gesetzlich vorgeschriebene Gesamtplanverfahren durch. In einer Gesamtplankonferenz wird im persönlichen Gespräch mit dem Menschen mit Behinderung geklärt, welche Assistenzbedarfe bestehen und in welcher Form sie am besten erfüllt werden können.

Der Sozialpädagogische Fachdienst spricht, sofern die Voraussetzungen vorliegen, eine Befürwortung für eine bestimmte Leistung der Eingliederungshilfe aus. Auf dieser Grundlage wird dann der Leistungsbescheid erstellt. Mit diesem Bescheid ist der Empfänger berechtigt, die Leistungen in Anspruch zu nehmen. Gleichzeitig wird festgesetzt, ob und ggf. in welcher Höhe sich der Leistungsempfänger an den Kosten beteiligen muss.

Am besten sprechen Sie vorher mit uns

Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie sich informieren, welche Wohn- und Unterstützungsangebote es gibt.
Der Umzug in ein Wohnhaus sollte möglichst lange imVoraus geplant werden, häufig sind die Wohnplätze schon belegt.
Nutzen Sie für Ihre Fragen gern die Seite Kontakt.